Vereinbarung zur Verhinderung von Geschäftsbestechung

18.03.2025 3Eeye


 

Vereinbarung zur Verhinderung von Geschäftsbestechung 

 

 

Partei A: Shenzhen Shangyu Youdan Internet Information Technology Co., Ltd. (3Eeye-Plattform) 

Partei B (Verkäufer): ____________________ (Einheitlicher Sozialkreditcode: ____________________) 

 

 

 

I. Definitionen und Geltungsbereich 

 

1. Geschäftsbestechung: Bezeichnet Handlungen, bei denen Partei B oder verbundene Parteien Mitarbeitern der Plattform, Käufern oder Dritten Vermögenswerte, Vorteile oder Dienstleistungen anbieten, um unlautere Wettbewerbsvorteile oder Geschäftschancen zu erlangen. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein: 

   - Direkte Vorteile wie Bargeldrückerstattungen, Geschenkkarten, virtuelle Währungen usw.; 

   - Indirekte Vorteile wie Scheintransaktionen, gefälschte Rechnungen, überhöhte Dienstleistungsgebühren usw.; 

   - Übernahme von Kosten für Reisen, Bildung, medizinische Behandlung oder andere Ausgaben für Mitarbeiter der Plattform oder deren Angehörige. 

 

2. Verbundene Parteien: Umfasst Mitarbeiter, Agenten, Lieferanten von Partei B sowie alle Dritte, die in einer Interessenbeziehung zu Partei B stehen. 

 

 

 

II. Pflichten von Partei B 

 

1. Verbotene Handlungen:

   - Es ist untersagt, Mitarbeitern der Plattform, Käufern oder Dritten in jeglicher Form Bestechungsgelder anzubieten oder zu versprechen; 

   - Es ist untersagt, verdeckte Vorteilsgewährungen durch Briefkastenfirmen, verbundene Transaktionen, Doppelverträge (Yin-Yang-Verträge) oder ähnliche Methoden durchzuführen; 

   - Es ist untersagt, übermäßige Geschenke (Einzelwert 500 RMB oder Gegenwert in Fremdwährung) unter Vorwänden wie religiösen Feiertagen oder Geburtstagen zu überreichen. 

 

2. Compliance-Management: 

   - Jährlich mindestens eine Schulung zur Bekämpfung von Bestechung durchführen und Schulungsnachweise für Prüfungen aufbewahren; 

   - Ein internes Meldesystem einrichten, eigenständige Untersuchung von Bestechungsvorwürfen gegen Mitarbeiter innerhalb von 24 Stunden und Benachrichtigung der Plattform; 

   - Mitwirkung bei Compliance-Prüfungen der Plattform zu anomalen Transaktionen (z. B. häufige Überweisungen zwischen verbundenen Konten). 

 

 

 

III. Rechte von Partei A 

 

1. Prüfungsrecht: Die Plattform kann Dritte (z. B. KPMG, Deloitte) mit unangekündigten Prüfungen der Finanzunterlagen, Verträge und Zahlungsaufzeichnungen von Partei B beauftragen. Die Kosten trägt die vertragsbrüchige Partei. 

2. Untersuchungsrecht: Bei Hinweisen auf Bestechung kann die Plattform von Partei B Nachweise wie Kontoauszüge, E-Mails oder Kommunikationsprotokolle anfordern. 

 

 

 

IV. Sanktionen bei Vertragsverletzung 

 

1. Strafzahlungen: 

   - Bei nachgewiesener Bestechung zahlt Partei B eine Strafe in Höhe von 300 % des Bestechungsbetrags oder 200 % der Dienstleistungsgebühren der letzten 12 Monate (je nachdem, welcher Betrag höher ist); 

   - Bei grenzüberschreitender Bestechung (z. B. Bestechung ausländischer Beamter) verdoppelt sich die Strafe. 

 

2. Vertragsbeendigung: 

   - Sofortige Beendigung der Zusammenarbeit und dauerhafte Sperrung, wenn ein einzelner Bestechungsfall 100.000 RMB (oder Gegenwert in Fremdwährung) betrifft; 

   - Die Plattform kann Konten einfrieren und Verstöße öffentlich bekanntgeben, wenn gegen Partei B gerichtliche Ermittlungen wegen Bestechung eingeleitet werden. 

 

3. Gesamtschuldnerische Haftung: Bestechung durch Mitarbeiter oder Agenten von Partei B gilt als Handlung von Partei B, die dafür voll verantwortlich ist. 

 

 

 

V. Ausnahmen 

 

1. Zulässige Geschenke: Werbemittel (z. B. mit Logo von Partei B bedruckte Artikel) sind unter transparenten Bedingungen erlaubt. 

2. Legitime Promotionen: Rabatte oder Rückvergütungen, die dem lokalen Recht entsprechen (z. B. Black-Friday-Aktionen), gelten nicht als Bestechung. 

 

 

 

VI. Anwendbares Recht und Streitbeilegung 

 

1. Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt chinesischem Recht. Grenzüberschreitende Streitigkeiten können unter die UN-Konvention gegen Korruption fallen. 

2. Streitbeilegung: Streitigkeiten werden dem Internationalen Schiedsgerichtshof Shenzhen zur endgültigen Schlichtung vorgelegt. 

 

 

 

VII. Unterschriftsseite 

 

Partei A: ____________________ (Siegel) 

Unterschrift des gesetzlichen Vertreters: ____________________ 

Datum: ____________________ 

 

Partei B: ____________________ (Siegel) 

Unterschrift des gesetzlichen Vertreters: ____________________ 

Datum: ____________________ 

 


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